Stolli’s FeWo

Ferienwohnungen in Bensheim

AGB

Jörg und Petra Stoll GbR
An der Hartbrücke 12
64625 Bensheim

Telefon: 06251-86 14 120
E-Mail: info@ferienwohnung-stoll-bensheim.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB – Stollis FeWo1. Anreise /AbreiseDie Anreise kann ab 14 Uhr erfolgen, können jedoch auch individuell vereinbart werden. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.30 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabredensind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere sind grundsätzlich nur in FeWo 2 möglich und sind im Vorfeld mit Art/Menge und Größe anzumelden.
3. BezahlungDer Mietvertrag erhält mit Zahlung von mindestens 14 Tagen vor Anreise seine Gültigkeit. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Heizung, PKW-Stellplatz, Abfall und W-Lan werden nicht erhoben.

4. RücktrittSie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:- vom Tag der Buchungbestätigung durch den Vermieter bis zum 14. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung- vom 14. Tag bis zum Mietbeginn 80% des GesamtpreisesBei Rücktritt weniger als 14 Tage vor Mietbeginn oder Nicht-Anreise sind 90% des Gesamtpreises zu zahlen.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5. Pflichten des MietersDer Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (FeWo, Inventar und Aussenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden in der FeWo und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft gestgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen,. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner geseztlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Schränken zu lagern.
6. DatenschutzDer Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. HaftungDie Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt, Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördliche Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begegebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich) behilflich. Da wir uns im Gewerbegebiet befinden möchten wir im Vorfeld darauf hinweisen, dass wir für die Lage sowie Lärm nicht haften.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. SchlussbestimmungenFotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.b. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die im wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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